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Oben und unten ohne kann sehr heikel werden


Der nächste heiße Sommer kommt bestimmt. Und für diesen Fall sollte man als Biker und Cabrio-Fahrer gewappnet sein. Nichts gegen luftige Kleidung, doch wer sich aller Textilien entledigt, könnte Probleme bekommen, wie Verkehrsanwälte betonen.

Zum Beispiel dürfen Männer ganz oben ohne fahren, Frauen auch im BH. Frauen, die ganz oben ohne fahren wollen, müssen daran denken, dass niemand im Straßenverkehr andere ablenken und dadurch gefährden darf. Nackte Brüste könnten da zum Problem werden.

Noch heikler ist jedoch das Fahren ohne Beinkleider, vor allem für Männer. Denn wer ganz unten ohne fährt, riskiert eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Frauen werden wegen Zeigefreude nicht bestraft. Für Männer sieht § 183 des Strafgesetzbuches vor. Die Wahrscheinlichkeit, unten ohne entdeckt zu werden, ist zumindest im Auto gering, aber auf dem Mopped...

Hat sich nun die Beifahrerin frei gemacht, fragt sich der Fahrer natürlich, ob er beide Hände am Lenkrad behalten muss. Grundsätzlich müssen nicht immer beide Hände am Lankrad sein. Wie soll man denn im Auto sonst schalten? Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass das Auto sicher gefahren werden muss. Freihändiges Fahren verbietet sich also. Bei Krafträdern verbietet es die StVO sogar explizit.

Womit auch die erotischste aller Fragen so gut wie beantwortet wäre: Die Straßenverkehrsordnung verbietet, dass jemand, der am Steuer sitzt, gleichzeitig Sex hat. Nach Paragraph 1 Absatz 2 StVO hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Da verbietet sich Sex am Lenkrad. Wer fährt, muss dem Straßenverkehr die volle Aufmerksamkeit geben. Sonst ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro bestraft werden kann. Außerdem mindern erotische Spielchen beim Fahren den Versicherungsschutz.

Wenn aber schon nackt am Lenkrad, dann doch mit festen Schuhwerk. Experten sagen, dass Flip-Flops, Birkenstocks oder High-Heels bei einem Unfall als Mitverschulden beziehungsweise grobe Fahrlässigkeit angelastet werden könnten.